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Invasive
Methoden
Mit
zunehmendem mütterlichem Alter steigt das Risiko
für bestimmte Chromosomenstörungen an.
Aus diesem Grund kann ab 35 Jahren eine invasive Abklärung
erwogen werden. Andere mögliche Gründe sind
im Ultraschall erkannte Auffälligkeiten von denen
bekannt ist, dass sie mit einer erhöhten Rate
an genetischen Störungen assoziiert sind, wie
z.B. die erhöhte Nackentransparenz oder fetale
Herzfehler. Veränderungen der Chromosomenzahl
wie etwa beim Down-Syndrom (Trisomie 21) oder strukturelle
Veränderungen an den Chromosomen lassen sich
durch diese Untersuchungen mit hoher Wahrscheinlichkeit
ausschließen.
Die Untersuchungen werden unter ständiger Ultraschallkontrolle
durch die Bauchdecke der Mutter durchgeführt
– aus diesem Grund ist die Gefahr einer kindlichen
Verletzung äußerst unwahrscheinlich. Der
Eingriff erfolgt unter sterilen Bedingungen, jedoch
ohne Betäubung. Unmittelbar nach der Punktion
besteht die Möglichkeit in unserem Ruheraum die
erste Zeit zu verbringen, es sollte jedoch auch in
den ersten zwei Tagen danach noch auf körperliche
Schonung geachtet werden.
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Bilddaten
mit freundlicher Genehmigung des
Zentrums für Humangenetik |
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