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Invasive Methoden

Mit zunehmendem mütterlichem Alter steigt das Risiko für bestimmte Chromosomenstörungen an.

Aus diesem Grund kann ab 35 Jahren eine invasive Abklärung erwogen werden. Andere mögliche Gründe sind im Ultraschall erkannte Auffälligkeiten von denen bekannt ist, dass sie mit einer erhöhten Rate an genetischen Störungen assoziiert sind, wie z.B. die erhöhte Nackentransparenz oder fetale Herzfehler. Veränderungen der Chromosomenzahl wie etwa beim Down-Syndrom (Trisomie 21) oder strukturelle Veränderungen an den Chromosomen lassen sich durch diese Untersuchungen mit hoher Wahrscheinlichkeit ausschließen.

Die Untersuchungen werden unter ständiger Ultraschallkontrolle durch die Bauchdecke der Mutter durchgeführt – aus diesem Grund ist die Gefahr einer kindlichen Verletzung äußerst unwahrscheinlich. Der Eingriff erfolgt unter sterilen Bedingungen, jedoch ohne Betäubung. Unmittelbar nach der Punktion besteht die Möglichkeit in unserem Ruheraum die erste Zeit zu verbringen, es sollte jedoch auch in den ersten zwei Tagen danach noch auf körperliche Schonung geachtet werden.

>>> zurück Bilddaten mit freundlicher Genehmigung des
Zentrums für Humangenetik
     
© dr. med. diane schneider & dr. med. monika schießer 2009